RECHT AM BERUFLICHEN GYMNASIUM

Recht am beruflichen Gymnasium

Im Fach Recht am beruflichen Gymnasium setzen sich die Schülerinnen und Schüler während der Einführungsphase in der 11. Klasse und der anschließenden Klassen 12 und 13 mit verschiedensten Bereichen des Rechts auseinander. Dazu gehören neben Grundlagen auch spezielle Vertiefungen in den einzelnen Rechtsgebieten.

Unterrichtsziele und Arbeitsweisen

Ziel des Unterrichts im Fach Recht ist, dass die Schülerinnen und Schüler sich ein Wissen zu Grundlagen, Verfahren und Methoden des Rechts erarbeiten und sich in der juristischen Fachsprache üben.

Die Schülerinnen und Schüler lernen Rechtsnormen auf gegebene Sachverhalte anzuwenden und dafür Prüfungsschemata zu entwickeln, mit denen sie die jeweiligen Tatbestandsmerkmale prüfen und daran geknüpfte Rechtsfolgen erkennen und benennen.

Insgesamt lernen die Schülerinnen und Schüler, eine Rechtslage sachkundig und abgewogen zu beurteilen. Dabei vertiefen und erweitern sie ihr Rechtsbewusstsein.

Inhalte

Der Unterricht in Fach Recht beginnt in der 11. Klasse (Einführungsphase) mit zivilrechtlichen Themen (rechtliche Grundlagen und vertragliche Schuldverhältnisse). Im zweiten Semester erfolgt eine Einführung in das Strafrecht (Grundlagen zum Strafrecht und ausgewählte Straftatbestände).

In der 12. Klasse erfolgen im ersten Semester eine Vertiefung zum zivilrechtlichen Schuldrecht (Leistungsstörungen beim Vertrag sowie Verbraucherschutzvorschriften) und anschließend eine Einführung in das Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaften). Im zweiten Semester wird dann für den Bereich des öffentlichen Rechts zunächst das Strafrecht vertieft (weitere Straftatbestände, Rechtsprechung und Strafprozessordnung); danach erfolgt eine Einführung in das Verwaltungs- und Verfassungsrecht und anschließend kann thematisch zwischen Aspekten des Einkommensteuerrechts oder Grundzügen des Europarechts gewählt werden.

In der 13. Klassen werden je nach erfolgter Wahl in der 12. Klasse dann Vertiefungen zum Steuerrecht (Umsatzsteuer, Besteuerung von Gesellschaften) oder Vertiefungen zum Europarecht (Grundfreiheiten, Rechtsetzung, Rechtsprechung) unterrichtet. Den thematischen Abschluss des Fachs Recht bilden dann am Ende der 13. Klasse die Themen Arbeitsrecht (individuelles Arbeitsrecht sowie europarechtliche Grundlagen) und Erbrecht.